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Die Beratung im Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst unter anderem:

• Vorbereitung von Gesellschaftsverträgen

• Umwandlung von Gesellschaften

• Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen

• Anmeldung der Änderungen in Gesellschaftsverhältnissen zum Handelsregister

• Liquidation von Gesellschaften

• Haftung von Geschäftsführern und Vorständen

• Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen

 

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