Die Beratung im Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst unter anderem:
• Vorbereitung von Gesellschaftsverträgen
• Umwandlung von Gesellschaften
• Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
• Anmeldung der Änderungen in Gesellschaftsverhältnissen zum Handelsregister
• Liquidation von Gesellschaften
• Haftung von Geschäftsführern und Vorständen
• Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
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