Die Beratung im Immobilienrecht umfasst unter anderem:
• due diligence von Immobilien
• Teilung von Immobilien
• Vor- und Abkaufsrecht von Immobilien
• Enteignung von Immobilien
• Veräußerung von Eigentum und Erbnießbrauchsrecht
• Verwendung von Immobilien zu besonderen Zwecken
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