Die Beratung im Verwaltungsrecht, insbesondere im öffentlichen Baurecht umfasst unter anderem:
• Rechte und Pflichten der Teilnehmer am Bauprozess
• Verwaltungsverfahren vor Baubeginn
• Raumordnungs- und Bauplanungsrecht
• Umweltschutzrecht - Umwelthaftung
• PPP-Vorhaben
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