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Die Beratung im Zivilrecht umfasst unter anderem:

  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung

  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Vertrag

  • Erwerb und Veräußerung von Sachenrechten

  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Produkthaftung

  • Gläubigerschutz bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

  • Vertragsrecht

 

 

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